Rechtsprechung
BFH, 07.05.2013 - VII B 102/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Divergenz bei Abweichung von einer Entscheidung eines anderen Spruchkörpers desselben FG
- openjur.de
Divergenz bei Abweichung von einer Entscheidung eines anderen Spruchkörpers desselben FG
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, EnergieStG § 60, FGO § 116 Abs 3 S 3
Divergenz bei Abweichung von einer Entscheidung eines anderen Spruchkörpers desselben FG
- Bundesfinanzhof
Divergenz bei Abweichung von einer Entscheidung eines anderen Spruchkörpers desselben FG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 60 EnergieStG, § 116 Abs 3 S 3 FGO
Divergenz bei Abweichung von einer Entscheidung eines anderen Spruchkörpers desselben FG - rewis.io
Divergenz bei Abweichung von einer Entscheidung eines anderen Spruchkörpers desselben FG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Alt. 2; EnergieStG § 60
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Entlastung eines Energieversorgers gemäß § 60 EnergieStG mangels Darlegung eines Divergenzfalls - datenbank.nwb.de
Hinreichende Bezeichnung einer Divergenz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Entlastung eines Energieversorgers nach § 60 EnergieStG mangels Darlegung eines Divergenzfalls
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 13.04.2012 - 4 K 1/12
- BFH, 07.05.2013 - VII B 102/12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- FG Hamburg, 03.04.2009 - 4 K 217/08
Zur Verfolgung eines Anspruchs
Auszug aus BFH, 07.05.2013 - VII B 102/12
Hierzu macht sie geltend, das Urteil des FG weiche vom Urteil desselben FG vom 3. April 2009 4 K 217/08 ab.Zwar übernimmt die Beschwerde den Leitsatz des Urteils vom 3. April 2009 4 K 217/08, doch stellt sie diesem keinen davon abweichenden Rechtssatz gegenüber, den das FG in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich formuliert hat.
Während dem Urteil vom 3. April 2009 4 K 217/08 der Umstand zugrunde lag, dass nach Mitteilung des Gerichtsvollziehers der Schuldner unter der bekannten Adresse nicht zu ermitteln gewesen ist, wurde die Klägerin im Streitfall auf eine Wirtschaftsberatungsgesellschaft verwiesen, deren Adresse nach Auskunft des Gerichtsvollziehers mit einer vom Warenempfänger angegebenen neuen Adresse übereinstimmte.
- BFH, 07.12.2010 - III B 199/09
Sachlicher Umfang der Aufbewahrungspflicht nach § 147 Abs. 1 AO
Auszug aus BFH, 07.05.2013 - VII B 102/12
Ergänzend weist der beschließende Senat darauf hin, dass entgegen der Auffassung des HZA eine Divergenz grundsätzlich auch bei einer Abweichung von der Entscheidung eines anderen Spruchkörpers desselben FG vorliegen kann (BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2010 III B 199/09, BFH/NV 2011, 411; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 115 FGO Rz 174, m.w.N.;… entgegen dem anders lautenden Leitsatz offengelassen in der Senatsentscheidung vom 2. Dezember 2011 VII B 43/11, BFH/NV 2012, 743). - BFH, 07.10.2003 - X B 52/03
Divergenzrüge
Auszug aus BFH, 07.05.2013 - VII B 102/12
Hierzu muss er tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (BFH-Beschlüsse vom 7. Oktober 2003 X B 52/03, BFH/NV 2004, 80, …und vom 5. Juli 2002 XI B 67/00, BFH/NV 2002, 1479). - BFH, 05.07.2002 - XI B 67/00
NZB; Divergenz; neuer Sachverhaltsvortrag
Auszug aus BFH, 07.05.2013 - VII B 102/12
Hierzu muss er tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (…BFH-Beschlüsse vom 7. Oktober 2003 X B 52/03, BFH/NV 2004, 80, und vom 5. Juli 2002 XI B 67/00, BFH/NV 2002, 1479). - BFH, 02.12.2011 - VII B 43/11
Voraussetzungen für die Zulassung der Revision wegen Divergenz
Auszug aus BFH, 07.05.2013 - VII B 102/12
Ergänzend weist der beschließende Senat darauf hin, dass entgegen der Auffassung des HZA eine Divergenz grundsätzlich auch bei einer Abweichung von der Entscheidung eines anderen Spruchkörpers desselben FG vorliegen kann (…BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2010 III B 199/09, BFH/NV 2011, 411; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 115 FGO Rz 174, m.w.N.; entgegen dem anders lautenden Leitsatz offengelassen in der Senatsentscheidung vom 2. Dezember 2011 VII B 43/11, BFH/NV 2012, 743).
- BFH, 12.01.2016 - VII B 79/15
Richtige Antworten oder Lösungen dürfen bei der Steuerberaterprüfung nicht als …
(…Senatsbeschlüsse vom 5. Juni 2014 VII B 49/13, BFH/NV 2014, 1756, und vom 7. Mai 2013 VII B 102/12, BFH/NV 2013, 1428). - BFH, 15.09.2015 - VII B 164/14
Anspruch auf Entlastung von der Energiesteuer wegen Forderungsausfalls setzt …
Rügt er eine Abweichung von Entscheidungen des BFH, so muss er tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (…Senatsbeschlüsse vom 5. Juni 2014 VII B 49/13, BFH/NV 2014, 1756, und vom 7. Mai 2013 VII B 102/12, BFH/NV 2013, 1428).